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Du zeigst was in dir steckt!
Sprungbrett ins Leben!
Dranbleiben!
Hier lesen Sie mehr über die Idee der
Flex-Fernschule und was uns antreibt.
Bundesbildungsministerium besucht Flex-Fernschule
Berlin/Breisach: Um die „Perspektiven der Wissensgesellschaft“ kümmert sich im Ministerium für Bildung und Forschung in Berlin (BMBF) der Leiter des gleichnahmigen Referats, Dr. Torsten Geißler. Ihn führte sein Weg jetzt von Berlin nach Breisach, wo er sich über die Flex-Fernschule informierte.

Vorne: Dr. Torsten Geißler, Referatsleiter beim BMBF mit Dr. Ulrike Kostka (links) und Antonella Serio vom Deutschen Caritasverband
Hinten von links: Schulleiter Thomas Heckner, der Rektor des Christophorus-Jugendwerkes, Norbert Scheiwe, und Dr. Markus Mayer,
Projektkoordinator „engagiert plus“, vom Caritasverband für die Erzdiözese Freiburg
Das Bundesbildungsministerium interessiert sich für die Flex-Fernschule. Der Leiter des Referats „Perspektiven der Wissensgesellschaft“ machte sich am vergangenen Donnerstag, 4. Nov. 2009, vor Ort in Breisach-Oberrimsingen kundig. In Begleitung einer Delegation von Bildungsexperten des Caritasverbandes ließ er sich von Schulleiter Thomas Heckner über die Arbeitsweise des bundesweit einmaligen erfolgreichen Jugendhilfeangebots informieren.
Bundesweit einmalig soll die Flex-Fernschule nach dem Willen der Initiatoren nicht bleiben. In Kürze wird die erste Flex-Fernschule für Nordrhein-Westfalen in Köln den Betrieb aufnehmen. Die immer stärkere Nachfrage des Angebots soll nicht zu einem weiteren Wachstum in Oberrimsingen führen. Die Qualität der Arbeit hier soll nicht aufgrund der Masse leiden. Zudem ist es für die Lernenden von Vorteil, wenn sie in ihrem eigenen Bundesland die Prüfung absolvieren. Denn die Bestimmungen sind aufgrund der föderalen Struktur des Bildungsbereichs sehr unterschiedlich, so dass es sogar zu Problemen bei der Anerkennung von Hauptschulabschlüssen zwischen den Bundesländern kommt.
Vor diesem Hintergrund ist die Arbeit der Flex-Fernschule für das Bundesbildungsministerium von besonderem Interesse. Ein Verbund von Flex-Fernschulen aller Bundesländer, wie er Heckner als dem Gründer und Leiter vorschwebt, würde in seinem Bestand an Lernmedien einen Querschnitt der länderspezifischen Bildungsinhalte abbilden. Vergleichbares ist selbst auf der Ebene der Kultusministerkonferenz nicht zu haben.
Die Kultusministerien der Länder tun sich trotz ausdrücklicher Sympathien für die Flex-Fernschule durchaus schwer mit einer offiziellen Anerkennung. Weil man die Schaffung von Präzedenzfällen fürchtet, sieht man den Bestand der Schulpflicht in Frage gestellt. Schule setzt nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen den Gemeinschaftsunterricht in einem Schulgebäude voraus. Bleibt zu hoffen, dass das Engagement des Bundes zu einer Weiterentwicklung in den Ländern beiträgt.
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Zum Bericht in der Badischen Zeitung
Archiv:
17. Juli 2009 - Sprungbrett ins Leben - 82 Mal Schulabschluss!
4. Mai 2009 - Flex-Fernschule Gast bei Angela Merkel
4. März 2009 - Prüfungsvorbereitungstage - Echo
7. Februar 2009 - Besuch der Sozialministerin Dr. Monika Stolz
12. Dezember 2008 - Wir sind Eure Kinder!
27. November 2008 - Mündigkeit hat ihren Preis
30. Oktober 2008 - Statt Bildungsgipfel - Kultur der Verantwortlichkeit
3. Oktober 2008 - Hurra, das wiedervereinigte Deutschland wird erwachsen!
Sprungbrett ins Leben
Schulabschlüsse bei der Flex-Fernschule - erste Realschulabschlüsse
Für insgesamt 82 Jugendliche erwies sich die Flex-Fernschule zum Schuljahresende als Sprungbrett für weitere schulische oder berufliche Perspektiven. Der mit 59 Absolventen größte Anteil wurde am Freitag, 10. Juli 2009, im Rahmen einer feierlichen Zeugnisübergabe am Schulstandort in Oberrimsingen verabschiedet. Drei weitere hatten bereits eine Woche zuvor die Prüfungen zur Mittleren Reife erfolgreich abgeschlossen. Zwanzig Jugendliche legten ihre Prüfung extern ab.
Zu vier Präsenzseminaren waren die jetzigen Absolventen jeweils begleitet durch Eltern oder Betreuer angereist. Sie hatten an einer Prüfungsvorbereitung im Februar teilgenommen und sich dann an drei Terminen insgesamt 10 Prüfungen unterzogen. Fünf Schulen teilten sich die Aufgaben der Prüfungskommission unter dem Vorsitz von Rektor Matthias Auer von der Neunlinden-Schule Ihringen. Die prüfenden Lehrkräfte der öffentlichen Schulen zeigten sich beeindruckt von den Leistungen und der Persönlichkeit vieler Flex-Schüler. Insbesondere in den Präsentationsprüfungen konnten die jungen Leute zeigen, was in ihnen steckt. Bei dieser neuen Prüfungsform geht es um die Feststellung von Kompetenzen, die auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt gefragt sind. Neben ihrem fachlichen Wissen stellen die jungen Leute ihre methodischen, menschlichen und sozialen Fähigkeiten unter Beweis. Sie erarbeiten zu einem weitgehend frei wählbaren Thema eine ausführliche Dokumentation, führen hierzu eine Präsentation durch und stellten sich den fachlichen und methodischen Fragen der Prüfungskommission.
Die Präsentationsprüfung - zeigen, was in dir steckt!
Eine kleine Themenauswahl gibt einen Eindruck von der Lebendigkeit und Vielfalt dieser Prüfungsform:
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Von der Idee bis zur Verwirklichung meines Hochbettes
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Vergleich von Computerbetriebssystemen: Unix, Windows, Mac
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Die Drehorgel – ein mechanisches Musikinstrument im Wandel der Zeit
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Die Geschichte der Fotografie
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Die Produktion eines Hörbuches
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Die Leiden des jungen Werther
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HipHop – Sprachrohr der Jugend
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Die Aufstiegsmöglichkeiten im Heer der Bundeswehr
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Das Berufsbild des Tierpflegers
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Kinderarbeit und Kindersklaverei
Nach insgesamt 11 Prüfungstagen hatten sich die Jugendlichen und ihre Begleitpersonen untereinander kennengelernt. Viele genossen es sehr, endlich Mitschüler zu erleben und hielten sich auch außerhalb der eigenen Prüfungen rund um das Flex-Gebäude auf. Das überwiegend warme und schöne Wetter trug außerdem zur friedlichen und entspannten Atmosphäre bei. So konnte die Abschlussfeier als wirklicher Höhepunkt dieser Tage und der individuellen Lernzeiten der jungen Menschen begangen werden. Die Lehrkräfte fanden für jeden einzelnen persönliche Worte bei der Zeugnisübergabe. Nach knapp zwei Stunden klang die Feier bei Kaffee und Kuchen aus. Zum Abschied verdrückte sich mancher eine Träne und es wurden Pläne für ein „Klassentreffen“ in 5 Jahren geschmiedet. Was dann wohl aus den Einzelnen geworden sein wird? Die heutigen Pläne hinsichtlich Berufsausbildung und weiterführender Schule lassen jedenfalls hoffen!
Hier geht's zur Bildergalerie zum Schulabschluss 2009:
Mehr zum Thema Realschulabschluss mit Flex:
Mehr über die Präsentationsprüfung erfahren:
Lesen Sie auch den Erlebnisbericht von Melanie: Am Ziel? .... Am Start!
Zum Download des Beitrags über die Schulabschlüsse bei Flex in der Badischen Zeitung
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4.Mai 2009
Flex-Fernschule Gast bei Angela Merkel
Lesen Sie dazu unsere Pressemitteilung:
Auf Einladung der Bundeskanzlerin nahm am 30. April 2009 der Leiter der Flex-Fernschule, Thomas Heckner, an einem Empfang im Bundeskanzleramt in Berlin teil. Eingeladen waren 200 Vertreter ausgewählter Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe aus ganz Deutschland. Die Kanzlerin wollte mit ihrer Einladung den hohen gesellschaftlichen Stellenwert der dort geleisteten Arbeit betonen und dankte den Anwesenden stellvertretend für alle im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe tätigen Menschen.
die Arbeitsweise der Flex-Fernschule
„Ich bin die Zukunft unseres Landes.“ Diesen von Stolz und Zuversicht geprägten Satz soll nach dem Willen von Bundeskanzlerin Angela Merkel jedes Kind in Deutschland mit Überzeugung aussprechen können. Sie wisse sehr gut, dass dies für viele individuell oder sozial benachteiligte junge Menschen eine Utopie sei. Viel zustimmenden Applaus erhielt die Kanzlerin für ihre Kritik am Zuständigkeitsgerangel unterschiedlicher Verwaltungen. Die Hilfeempfänger könnten nicht verstehen, warum es bis zu einer Entscheidung manchmal sehr lange dauere. Auch den Anbietern einer Hilfe werde es dadurch oft unnötig schwer gemacht. Ihr gehe es mit ihrer Einladung darum, die Kinder- und Jugendhilfe in positiver Weise in die öffentliche Wahrnehmung zu bringen. Die Menschen sollten sich nicht schämen, Hilfe in Anspruch zu nehmen, Probleme gebe es schließlich überall.
Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten komme es darauf an, den Zusammenhalt in der Gesellschaft zu stärken und in Not geratenen Familien zu helfen, sagte die Kanzlerin. Am Beispiel der eingeladenen Vertreter wolle sie zeigen, wie viel Gutes, Wichtiges und Unerlässliches im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe geleistet werde. Sie schätze diese Arbeit sehr. Merkel verwies auch auf laufende Förderprogramme und betonte die Absicht der Bundesregierung, weiterhin einen Beitrag zum Erhalt und zur Entwicklung der Kinder- und Jugendhilfe zu leisten.
Ohne eine solche Förderung durch das Bundesfamilienministerium würde es auch die Flex-Fernschule in Oberrimsingen nicht geben. In den Jahren 1998 bis 2001 wurde das damals völlig neuartige Angebot der Jugendhilfe von Thomas Heckner mit Unterstützung von drei Lehrkräften auf den Weg gebracht. Die Mittel für die Entwicklung kamen zum überwiegenden Teil aus Berlin. Nimmt man die 72 Schüler, die in diesem Jahr ihren Abschluss machen werden, dazu, hat die Flex-Fernschule für mehr als 600 junge Leute neben der Anschlussperspektive Stolz, Ermutigung und Zuversicht hervorgebracht. „Zum persönlichen Gewinn für die Jugendlichen und ihre Familien kommt der beträchtliche Nutzen für die Gesellschaft“, betont der Schulleiter. Junge Menschen dürften nicht einfach durch das Raster fallen. Ihnen wieder eine Chance zu geben, stärke nicht nur den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft. Jeder junge Mensch, der einmal Steuern einzahlt, statt Transferleistungen zu empfangen, lasse die Investition in seine Hilfe auch zu einem finanziellen Gewinn werden. Auch daher unverzichtbar, gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten.
Zum Artikel der Badischen Zeitung
Zur Pressemitteilung des Bundeskanzleramtes
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4. März 2009
Prüfungsvorbereitungstage - Echo
Typisch Flex: In den Fastnachtsferien wurde nicht gefaulenzt, sondern gebüffelt!
44 Lernende, die in diesem Jahr ihren Abschluss machen werden, nutzten das Angebot, sich in einem zweitägigen Seminar mit den unmittelbaren Anforderungen der Prüfung vertraut zu machen. Die Jugendlichen und jungen Erwachsenen wurden fast vollständig von ihren von zu Hause vertrauten Lernhelfern begleitet. Ziele der Veranstaltung waren:
- Die Lernenden wissen genau, was in den verschiedenen Prüfungsformen auf sie zukommt und können sich gezielt darauf vorbereiten.
- Die Lernenden können für die letzte Phase der Prüfungsvorbereitung Prioritäten setzen, sich auf das für sie Wesentliche konzentrieren und so die verbleibende Zeit effektiv nutzen.
- Die Lernenden haben Prüfungsort, organisatorische Abläufe, Menschen bei Flex und andere Lernende kennengelernt.
- Die Lernenden haben "Tipps und Tricks" erhalten, um sich im Rahmen einer Prüfung angemessen und klug zu verhalten.
- Ängste haben sich verringert und das Ganze hat auch Spaß gemacht.
Die Teilnehmenden waren auf zwei Seminare à 2 Tage verteilt. Es gab Gruppenveranstaltungen zu den schriftlichen und mündlichen Prüfungen, Einzelberatungen, Probedurchläufe mündlicher Prüfungen, eine Präsentation zur Präsentationsprüfung und eine Infoveranstaltung für die Begleitpersonen. Wir erlebten arbeitsame und anstrengende dabei aber sehr harmonische und von gegenseitiger Wertschätzung geprägte Tage. Beim Abschied kam teilweise fast ein wenig Wehmut auf und eine gewisse Vorfreude auf das Wiedersehen bei den schriftlichen Prüfungen im Juni.
Ein dickes Lob an die Begleitpersonen! Deren Engagement kann kaum hoch genug eingeschätzt werden für das Gelingen der Verantstaltung und dass die formulierten Ziele überwiegend erreicht werden konnten. Danke auch an die Kolleginnen und an die Jugendlichen im Christophorus-Jugendwerk für die vielfältige unkomplizierte Unterstützung: An die Erich-Kiehnschule für die Räume, die Küche für die gute Versorgung, den Hausmeister für den technischen Support ... um nur einige zu nennen.
Wir erhielten vielfältigen Dank und Zuspruch zu diesen Veranstaltungen. Zwei Stimmen möchten wir an dieser Stelle wiedergeben:
Christoph, 17 J., aus dem Kreis Trier
Ich wollte Ihnen nochmal sagen,wie gut es mir bei den Prüfungsvorbereitungs-Tagen gefallen hat.
" Das waren die zwei schönsten Schultage meines Lebens!"
Sie können mir glauben, dass dieser Ausspruch wirklich von Herzen kommt und ernstgemeint ist,da ich das wirklich so empfunden habe.
Ich habe nette Leute kennengelernt,man hat sich untereinander mit den (vorherigen) Schulerfahrungen ausgetauscht, hatte also in etwa den gleichen (Leidens-)Weg... Und endlich(!) hatte ich mal wirklich das Gefühl, von einer Klassengemeinschaft vollends akzeptiert zu werden und mich mit den Schülern zu verstehen!
Außerdem bin ich,was die Prüfung anbelangt, viel sicherer und außerdem in meinem Glauben daran, dass ich die Abschlussprüfung schaffe, bestärkt worden!
Ich kann mir vorstellen, dass Sie als Leiter der Flex-Fernschule sehr froh darüber sind, dass die Prüfungsvorbereitungen bei mir und den vielen anderen Schülern etwas gebracht haben und Sie dadurch nur ermutigt werden,so weiterzumachen!
Frau Bergmann, eine Mutter aus Karlsruhe
Als wir am Mittwoch auf die A5 Richtung Heimat abgebogen sind, hat
sich meine Tochter in ihren Sitz gekuschelt und gemeint: "Das war so schön, wir hätten auch noch länger bleiben können." Danach
kamen noch Sätze wie:
"Da krieg ich wieder Lust auf Schule!"
"Die waren alle so nett, in die Flexschule würde ich sofort gehen!" Dann hat sie noch verglichen zwischen ihrer bisherigen Schulerfahrung und dem, was sie bei Flex erlebt:
Sie hat 2 Freundinnen, die eine ein absoluter Chaot, in ihrem Zimmer kann man nicht laufen - und ihre Schwester, deren Zimmer immer so ordentlich ist, dass man denkt die Putzfrau ist gerade rausgegeangen.... Flex ist natürlich die ordentliche Freundin! Vielleicht gibt Ihnen das einen kleinen Eindruck davon, welche Bedeutung Sie und natürlich auch die anderen Lehrer für Amelie haben.
Vielen Dank dafür und für diese absolut gelungenen Vorbereitungstage, auch wenn mir manchmal das Herz in die Hose gerutscht ist angesichts dessen, was noch auf die jungen Leute zukommt. Soviel aus Karlsruhe, bitte geben Sie die Komplimente und ein großes Dankeschön von uns an Ihre Kollegen weiter!
Herzliche Grüße! Henrike Bergmann
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7. Februar 2009
Sozialministerin Dr. Monika Stolz besucht die Flex-Fernschule
Die baden-württembergische Sozialministerin, Dr. Monika Stolz, überzeugte sich am 5. Februar 2009 im Rahmen eines persönlichen Besuchs von der Arbeit der Flex-Fernschule. Eingeladen hatte als Vertreter des Trägers der Einrichtung Diözesan-Caritasdirektor Msgre. Bernhard Appel.
Wir haben uns über das Interesse der Ministerin sehr gefreut und gerne die Gelegenheit genutzt, sie über Wesentliches zu informieren. Frau Dr. Stolz erfuhr, dass die Flex-Fernschule bundesweit das einzige Erziehungshilfeangebot ist, welches auf diesem Weg und mit diesem Erfolg jungen Menschen noch zu einem Schulabschluss hilft, für die dieses Ziel bereits aufgegeben wurde. Mehr als 500 junge Menschen haben auf diese Weise in den vergangenen 10 Jahren wieder einen Anschluss gefunden, für mehr als 100 wird sich das in diesem Jahr verwirklichen.
Neu war für die Ministerin der konzeptionelle Ansatz, "Schule" zum Inhalt einer heilpädagogischen Arbeit zu machen, die im Wesentlichen auch die Persönlichkeitsentwicklung der jungen Menschen zum Ziel hat. Mit Interesse ließ sie sich die entsprechenden Methoden und Arbeitsweisen demonstrieren. Die Ministerin lernte, dass die Standortbestimmung auf dem Weg zum Schulabschluss, die Transparenz über jede Bewegung zum Ziel oder von ihm weg sowie Orientierungs- und Motivationshilfen den Lernenden "wie ein Navigationssystem" dazu verhelfen, ihren eigenen Weg zu gehen. Auf diese Weise erfahren die Flex-Schüler ihre Eigenwirksamkeit. Nach neueren medizinsoziologischen Forschungsergebnissen liegt darin ein wesentlicher Beitrag zum gesunden Heranwachsen einer stabilen Persönlichkeit.
Der Rundgang durch das Haus führte natürlich auch in den Keller, wo das Lehrwerk als Herzstück der Arbeit der Flex-Fernschule bevorratet wird und wo die großen Materialpakete gepackt werden, mit denen die Schüler zu Beginn der Förderung alles Notwendige erhalten. Die Ministerin zeigte sich überrascht und beeindruckt vom Umfang der Lernunterlagen, welche im Laufe der Jahre von den Lehrerinnen und Lehrern der Flex-Fernschule erstellt worden waren.
Ein offenes Ohr hatte Frau Dr. Stolz auch für Herausforderungen und Entwicklungsnotwendigkeiten in der Zukunft. Ein notwendig anstehender Meilenstein in der Entwicklung der Flex-Fernschule ist eine umfänglichere Anerkennung der Arbeit im Rahmen des Schulrechts. Diese könnten etwa durch Kooperation mit bestehenden Werkrealschulen oder Sonderschulen für Erziehungshilfe realisiert werden. Da die schulrechtlichen Bestimmungen hierfür einen sehr engen Rahmen vorgeben, wird über eine Einzelfallgenehmigung des Ministeriums nachgedacht. Diese müsste über das Parlament auf den Weg gebracht werden, weshalb es in naher Zukunft Gespräche mit Landtagsabgeordneten dazu geben wird. Frau Ministerin Dr. Stolz sagte der Flex-Fernschule die im Rahmen ihrer Möglichkeiten liegende Unterstützung zu.
Thomas Heckner
Hier gelangen Sie zum Bericht der Badischen Zeitung über den Besuch der Ministerin
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12. Dezember 2008
"Wir sind Eure Kinder"
Zu den Krawallen in Griechenland und den damit einhergehenden Schülerprotesten schreibt die Badische Zeitung heute:
Wie unverstanden sich große Teile der griechischen Jugend inzwischen fühlen, äußerte sich nicht nur bei den Schülerprotesten am Donnerstag in Sprechchören wie "Geld für die Banken, Kugeln für die Kinder" - eine Anspielung auf die Hilfen der Regierung für die von der Finanzkrise betroffenen Kreditinstitute und das Schicksal des 15-jährigen Alexandros, dessen Tod durch eine Polizeikugel die schwersten Unruhen seit Jahrzehnten auslöste. Die Athener Zeitung Eleftherotypia veröffentlichte gestern auch einen bewegenden offenen Brief von den Freunden des getöteten Schülers. Darin heißt es unter anderem:
"Wir sind Eure Kinder! Wir haben Träume, wir sind übermütig - tötet unsere Träume nicht, tötet nicht unseren Übermut. Auch Ihr wart mal jung. Aber das habt Ihr vergessen. Jetzt jagt Ihr nur noch dem Geld nach. Wir hatten erwartet, dass Ihr uns unterstützt, dass Ihr euch für uns interessiert, dass Ihr uns stolz macht - vergeblich. Ihr lebt ein verlogenes Leben, Ihr lasst die Köpfe hängen, Ihr habt die Hosen voll und wartet auf den Tag, an dem Ihr sterben werdet. Ihr habt keine Fantasie, Ihr verliebt euch nicht, Ihr seid nicht kreativ. Ihr kauft nur und verkauft. Überall Waren. Nirgendwo Liebe - nirgendwo!"
Der Brief schließt mit dem Nachsatz: " P.S.: Werft nicht noch mehr Tränengas. Wir weinen sowieso."
Diese Zeilen bewegen mich sehr. Zugegeben, der Brief der Jugendlichen ist getragen vom Schmerz des Verlustes ihres Freundes. Auch schwingen in ihm eine Radikalität im Urteil und eine Intensität der Gefühle, die uns überzogen erscheinen mögen.
Aber langsam ... So urteilen und empfinden junge Menschen nun mal. Das entspricht ihrer Entwicklungsphase. Darin liegt die Notwendigkeit der Abgrenzung gegenüber der "abgeklärten" Erwachsenenwelt. Und wenn ich mir die Geschichten vieler Flex-Schüler vergegenwärtige, so entspricht deren Empfinden von Enttäuschung in hohem Maße dem, was wir hier lesen.
Ich glaube, wir dürfen das nicht klein reden! Es gehört im Gegenteil zu unserer Verantwortung als Pädagogen, die jungen Menschen in ihren Urteilen und ihren Gefühlen sehr ernst zu nehmen. Wir müssen runter vom "hohen Ross" der erwachsenen Abgeklärtheit und vermeintlichen Vernunft der Sachargumente. In der Begegnung auf Augenhöhe besteht gerade auch für uns die Chance, zu lernen.
Thomas Heckner
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27. November 2008
Mündigkeit hat ihren Preis
Kooperation auf Augenhöhe – das ist eine Maxime, an der sich die Kooperation von Jugendhilfe und Schule nach Auffassung vieler Fachleute zu orientieren habe. Ob dies möglich ist – allein angesichts der enormen Unterschiede in den Größenordnungen der beteiligten Institutionen – darf bezweifelt werden. Aber: Ist es überhaupt gewollt? Die Gestaltungsrechte der Jugendhilfe wurden durch die Novellierung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes deutlich gestärkt. Der diagnostischen Kompetenz der Jugendhilfe im Rahmen der Hilfeplanung wird die entscheidende Bedeutung zugemessen. Damit hat der Gesetzgeber dem berechtigten Anspruch der Kommunen entsprochen. Doch diese Verantwortung hat eine Kehrseite: Sie berührt auch die Frage der eigenen Zuständigkeit.
Niemand möchte sich gerne bevormunden lassen. Das gilt für die einzelne Person ebenso wie für Organisationen. Manchmal jedoch kommt es ganz gelegen, wenn die Verantwortung für eine Entscheidung auf einen anderen (oder eine andere Stelle) geschoben werden kann. Dem einzelnen Menschen wie der Organisation geht es hierbei wie einem Heranwachsenden. Die ersehnte Mündigkeit zeigt sehr schnell ihre Kehrseite in Gestalt einer Verantwortung, die möglicherweise als überfordernd erlebt wird.
Die öffentliche Jugendhilfe sah sich nach der Einführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes im Jahr 1991 bald einer unerwarteten Fremdbestimmung ausgesetzt. Kinderärzte und Therapeuten regierten kraft der ihnen zugestandenen diagnostischen Kompetenz auf einmal entscheidend in die Zuständigkeit der Jugendhilfe bei der Gewährung von Hilfen hinein. Eine Vielzahl von Eltern erstritt sich nach ärztlicher Diagnose die Kostenübernahme für therapeutische Hilfen nach § 35 a, SGB VIII, z.B. für ein Lese- Rechtschreibtraining, ohne dass die Jugendhilfe in die Feststellung des Bedarfs oder die Entscheidung der geeigneten Hilfeform einbezogen gewesen wäre.
Mit der Novellierung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes im Jahr 2005 hat der Gesetzgeber die Selbstbeschaffung von Hilfen durch die Antragsberechtigten neu geregelt und hierbei die diagnostische Kompetenz der öffentlichen Jugendhilfe deutlich hervorgehoben und gestärkt: Nur für Maßnahmen, die auf einer Entscheidung des öffentlichen Jugendhilfeträgers nach Maßgabe des Hilfeplans beruhen, ist dieser zur Übernahme der Kosten verpflichtet. Das gilt auch dann, wenn Eltern oder der junge Mensch selber aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung zur Inanspruchnahme einer Hilfe verpflichtet wurden (§ 36a, SGB VIII).
Die öffentliche Jugendhilfe ist damit eindeutig nicht der Erfüllungsgehilfe externer Autoritäten, seien es Ärzte und Therapeuten, seien es Familien- oder Jugendrichter. Vielmehr gilt die Maßgabe der Hilfeplanung gemäß § 36, SGB VIII: „Die Entscheidung über die im Einzelfall angezeigte Hilfeart soll (…) im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte getroffen werden“, sie bleibt dabei in der Verantwortung des Jugendamtes.
Für die Wahrnehmung dieser Verantwortlichkeit hat der Gesetzgeber der öffentlichen Jugendhilfe drei Orientierungen gegeben:
- Es muss ein jugendhilferelevanter Bedarf festgestellt sein. Dieser liegt vor, „wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist“ (§ 27, SGB VIII).
- Die in Betracht gezogene Hilfe muss „geeignet und notwendig“ sein, dem festgestellten Bedarf abzuhelfen.
- Die erforderlichen Leistungen dürfen nicht durch Träger anderer Sozialleistungen oder durch Schulen erbrachte werden können (Nachrang der Jugendhilfe gemäß § 10, SGB VIII).
Die Zuständigkeitsprüfung nach Ziffer 3 (bzw. § 10, SGB VIII) kann nicht losgelöst von der Frage des Hilfebedarfs erfolgen. Denn das hieße, die Souveränität der öffentlichen Jugendhilfe an dieser Stelle preiszugeben. So wenig sich die öffentliche Jugendhilfe durch einen Träger anderer Sozialleistungen oder durch die Schule zur Durchführung einer Maßnahme bestimmen lassen möchte, so wenig darf sie die Entscheidung darüber, ob die „dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung gewährleistet“ ist, allein dem anderen Träger oder der Schule überlassen.
An dieser Stelle ist die öffentliche Jugendhilfe in der Gefahr, sich gegenüber dem eigenen Anspruch inkonsistent zu verhalten. Zu Recht wehrt sie sich dagegen, zum Ausfallbürgen für ein möglicherweise defizitäres Schulsystem zu werden. Sie kann in dieser Abgrenzung jedoch nur ernst genommen werden, wenn sie auch im umgekehrten Fall dazu bereit ist, selbstbewusst über die Gewährung einer konkurrierenden Leistung zu entscheiden, wenn die Voraussetzungen nach Ziffer 1 und 2 (§ 27, SGB VIII) vorliegen.
Die Jugendhilfe gibt ihre Entscheidungshoheit preis, wenn sie ihr Tätigwerden davon abhängig macht, dass die Schule ihre überforderungsbedingte Nicht-Zuständigkeit formal erklärt, wie das in jüngerer Vergangenheit im Kompetenzstreit zwischen Jugendämtern und Schulverwaltung in Rheinland-Pfalz in auffälliger Häufung in Erscheinung getreten ist. Hier sollten offenbar Präzedenzentscheidungen herbeigeführt werden. So ernst der Hintergrund zu nehmen ist, begeben sich die Akteure dennoch auf die Ebene behördlicher Machtspiele. Dabei bleiben nicht nur die Klienten auf der Strecke. Die öffentliche Jugendhilfe schwächt durch den Verzicht auf ihren Gestaltungsanspruch die eigene, an anderer Stelle mühsam erkämpfte Position.
Im kommenden Jahr wird das Kinder- und Jugendhilfegesetz 18 Jahre alt und damit gewissermaßen volljährig. Die Entscheidungshoheit der öffentlichen Träger wurde durch die jüngste Novellierung des Gesetzes deutlich gestärkt. Sie sind aufgefordert, sich dieser Verantwortung konsequent zu stellen und zu gestalten. Mündigkeit, so gehört es zur notwendigen Erfahrung aller Heranwachsenden, hat ihren Preis.
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Antwort von M. Regina Kowollik vom 10.12.2008
Wenn ihnen das Gesetz „diagnostische Kompetenz“ auf die Fahne schreibt, dann sollten auch die Entscheidungsverantwortlichen in den Jugendämtern tatsächlich im sozialpädagogisch-psychologischen Sinn darüber verfügen bzw. das Urteil ihrer fachlich ausgebildeten Mitarbeiter respektieren.
Es ist unerträglich und menschenunwürdig, wenn ein selbstherrlicher „Verwaltungshengst“ das Fehlen dieser seiner eigenen Fachkompetenz dem Klienten bzw. dessen Eltern trotz festgestellten Hilfebedarfs zum unausgesprochenen Vorwurf macht, diese schikaniert und zum wehrlosen Spielball zwischen Jugendamt und Schule degradiert.
Lieber mit dem Finger auf andere, nämlich die Betroffenen, zeigen, und deren vermeintliche Inkompetenz geißeln. Dazu die Augen fest verschließen gegenüber der Tatsache, dass diese sich mitunter bereits seit Jahren mit großem Engagement, hoher Lernbereitschaft und praktisch erworbenem Sachverstand durch den Dschungel der Gesetze und Lösungsmöglichkeiten kämpfen und sich dabei neben Fachkenntnis vom gesunden Menschenverstand leiten lassen.
Fatalerweise wird hier anscheinend im Entscheidungsfindungsprozess des Jugendamtes das „Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte“, sogar der eigenen zuständigen Sachbearbeiter, weitgehend ignoriert.
Dass infolge dessen verantwortungsbewusste Eltern sich während eines solchen Parforce-Ritts fragen, ob sie es ihrem Kind überhaupt gegenüber moralisch vertreten können, jahrelang Zeit und Energie in letztlich fruchtlose Auseinandersetzungen mit dem um kompetente („geeignete und notwendige“!) Hilfe angegangenen Amtes zu investieren, ist weitaus mehr als eine Gewissensfrage.
Diesen aberwitzigen Teufelskreis zu durchbrechen, sollte der mündigen Kompetenz der öffentlichen Jugendhilfe obliegen, die sie ja für sich beanspruchen darf.
Möge die „Volljährigkeit“ des Kinder- und Jugendhilfegesetzes ein willkommener Anlass dafür sein!
M. Regina Kowollik 10.12.08
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30. Oktober 2008
Statt Bildungsgipfel - Kultur der Verantwortlichkeit
DIE QUALIFIZIERUNGSINITIATIVEN FÜR DEUTSCHLAND – ZIELE UND MAßNAHMEN DES BUNDES UND DER LÄNDER
Die nachfolgende Maßnahme ist Bestandteil der Vereinbarung der Regierungschefs von Bund und Ländern zur Qualifizierungsinitiative vom 22. Oktober 2008:
„Jeder soll einen Schul- und Berufsabschluss schaffen können. Bildungsabschlüsse sind eine wichtige Grundlage für den weiteren Lebensweg. Der Ausbildungserfolg aller Schülerinnen und Schüler in Bildungsgängen, die zu einem Hauptschulabschluss führen, soll sichergestellt werden. Der Bund und die Länder streben an, die Zahl Schulabgänger ohne Abschluss und der ausbildungsfähigen jungen Erwachsenen ohne Berufsabschluss bis zum Jahr 2015 im Bundesdurchschnitt von 8 Prozent auf 4 Prozent beziehungsweise von 17 Prozent auf 8,5 Prozent zu halbieren. Jeder, der kann und will, muss auch nach Verlassen der Schule einen Schulabschluss nachholen können.“
Wie können die angestrebten Ziele erreicht werden? Brauchen wir neue Angebotsformen? Schon möglich. Das größte Potential jedoch scheint mir in der Entwicklung der bestehenden Fördermöglichkeiten zu liegen. Da geht es um Inhalte und Methoden. Da geht es – noch wichtiger – um die Optimierung der Schnittstellen zu ergänzenden oder alternativen Förderangeboten. Und da geht es vor allem um die Entwicklung einer neuen Kultur der Verantwortlichkeit für die jungen Menschen innerhalb der verschiedenen Zuständigkeiten.
Beim Zuständigkeitsspoker und Kompetenzschach (Timm) von Einrichtungen und Verwaltungen fallen zahlreiche junge Menschen schlicht durch das Raster.
Vanessa ist (k)ein Einzelfall. An ihrem Beispiel möchte ich zeigen, mit welchen Situationen wir in unserer Arbeit regelmäßig konfrontiert sind:
Durch zahlreiche Umzüge der Eltern hat Vanessa die Schule häufig gewechselt und hatte darüber hinaus viele Fehlzeiten. Zwischenzeitlich lebt die 15-jährige in einer Erziehungshilfeeinrichtung. Von dort aus besuchte sie die 8. Klasse einer Hauptschule. Aber dort hatte Vanessa zu keiner Zeit eine Chance, dem Unterricht zu folgen. Denn ihr Kenntnisstand entspricht dem der 5. bis 6. Klasse. So ging der Unterricht an Vanessa großenteils vorbei. Sie langweilte sich. Oft störte sie den Unterricht. Schließlich wurde sie aus der Schule ausgeschlossen. Ein sonderpädagogisches Gutachten soll angefertigt werden, um sie einer Schule mit besseren Fördermöglichkeiten zuweisen zu können.
Die hierfür zuständige Förderschule vertritt allerdings den Standpunkt, eine Umschulung ergebe keinen Sinn mehr, da die allgemeine Schulpflicht der Schülerin ohnehin bald enden würde. Danach sei sie berufsschulpflichtig und müsse ein Berufsvorbereitungsjahr absolvieren. In dieser ungeklärten Situation bleibt Vanessa zunächst 6 Monate ohne jede Beschulung. Auf Drängen der Erziehungshilfeeinrichtung genehmigt das Jugendamt schließlich die Förderung durch die Flex-Fernschule. Die Hilfe wird in kurzen Intervallen befristet in der Erwartung, die Schule finde in ihrer Zuständigkeit eine geeignete Lösung. Da sich dies nicht abzeichnet, erwartet das Jugendamt eine Erklärung der Schulverwaltung, dass eine geeignete Förderung im Rahmen des Schulsystems nicht möglich sei. Damit soll die nachrangige Zuständigkeit der Jugendhilfe legitimiert werden.
Zu einer solchen Erklärung ist aber niemand bereit. Er könne, sagt der zuständige Schulrat, die junge Frau von einer Schule zur nächsten zuweisen, „bis sie 18 Jahre alt ist“. Dann hätte sich mit dem Ende der Schulpflicht seine Zuständigkeit und damit „das Problem“ für ihn in der Tat erledigt. Ohne den Offenbarungseid „der Schule“ ist aber auch die Jugendhilfe nicht mehr bereit, eine ersetzende Förderung zu gewähren. Die individuelle Förderung von Vanessa im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen der Flex-Fernschule und der Einrichtung hat sich bewährt. Aber sie wird beendet, weil „die Schule“ ihren Teil nicht dazu beiträgt. Das muss und kann man einer 15-Jährigen auch genau so erklären, meint die zuständige Gruppenleiterin im Jugendamt.
Es wird fast ein Jahr verstrichen sein, ehe Vanessa die Chance erhalten wird, an einem Berufsvorbereitungsjahr teilzunehmen. Ihre Aussichten, vom dortigen Unterricht zu profitieren, werden sich weiter verschlechtert haben. Nach Ablauf dieses Jahres, welches sie mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht bis zum Ende durchhalten wird, wird Vanessa bald volljährig sein. Die Zuständigkeiten von Schule und Jugendhilfe enden. Vielleicht wird sie einen Antrag auf Hilfe für junge Volljährige stellen.
Die Jugendagentur wird ihr möglicherweise die Teilnahme an einem Vorbereitungskurs für die Hauptschulabschlussprüfung vorschlagen. Diese Kurse beginnen in der Regel im September und dauern 9 Monate. Möglicherweise muss sie mehrere Monate warten, bis der nächste Kurs beginnt. Aufgrund ihres geringen Kenntnisstandes wird sie die Vorbereitung im vorgesehenen Zeitraum nicht bewältigen. Sie wird im Gegenteil merken, dass sie dem Unterricht nicht folgen kann und vermutlich vor der Zeit abbrechen.
Sie ist halt ein schwieriger Fall. Sie wird wohl zu den 4 bzw. 8,5 Prozent gehören, die es auch nach 2015 noch nicht zu einem Schulabschluss oder in eine Ausbildung schaffen.
Wäre Vanessa mit neuen Maßnahmen geholfen gewesen? Möglicherweise. Immerhin zeigte die individuelle Förderung im Rahmen der Hilfe zur Erziehung gute Erfolge.
Aber trotz „neuer Maßnahme“ kommt es für Vanessa nicht zu einem Gelingen, wenn und solange Personen und Institutionen ihre Nicht-Zuständigkeit feststellen, ohne für eine wirkungsvolle Anschlussperspektive zu sorgen. Die angesprochene „neue Kultur der Verantwortlichkeit“ müsste bedeuten, dass niemand seine Zuständigkeit abgeben darf, solange er nicht dafür gesorgt hat, dass eine andere Stelle diese verlässlich übernommen hat. Ohne eine solche Haltung der Akteure verkommen neue Angebotsformen zu purem Aktionismus.
Thomas Heckner
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3. Oktober 2008
Hurra, das wiedervereinigte Deutschland wird erwachsen!
Was für ein Freudentag! Was für ein großartiges Stück Geschichte! Das möchte ich wirklich mit Freude ausrufen. Dabei beschleicht mich der Verdacht, dass viele Leser das als Ironie missverstehen werden. Nein, das ist es nicht. Der Fall der Mauer, die Öffnung der Grenzen, an denen viele „Republikflüchtige“ ihr Leben lassen mussten, die Wiedervereinigung des geteilten Deutschlands, das symbolhaft für politische Blöcke stand, die sich bis an die Zähne bewaffnet im „kalten Krieg“ gegenüberstanden – all das erfüllt mich mit tiefer Freude und Dankbarkeit. Es ist ein würdiger Anlass für den deutschen Nationalfeiertag.
An so einem freien Tag geht einem beim längeren Spaziergang durch den herbstlichen Kaiserstuhl so manches durch den Kopf.
18 Jahre – das wiedervereinigte Deutschland wird volljährig! Ein wichtiges Ereignis im Leben jedes Heranwachsenden. Endlich selbst bestimmen!
Mit 18 Jahren endet auch jede Form der Schulpflicht. Damit auch die Verantwortung der staatlichen Schulverwaltung, ein Angebot zum Erwerb eines Schulabschlusses zu unterbreiten. Auch die Jugendhilfe mag sich ab diesem Zeitpunkt nicht mehr so recht zuständig fühlen. Und da auch die Arbeitsverwaltung eher widerwillig das Nachholen eines allgemeinbildenden Schulabschlusses fördert, steht es derzeit schlecht mit dem von unserem Arbeitsminister geforderten „Recht auf einen Schulabschluss“.
Ein weiterer Gedanke bewegt mich am Wiedervereinigungstag. Unser schönes vereinigtes Land ist doch geteilt in 16 Länder mit kulturhoheitlich "hochgerüsteten" Grenzen. So steht es schlecht um die gegenseitige Anerkennung - ausgerechnet des grundlegenden allgemeinen Bildungsabschlusses. Abschluss nach Klasse 9 hier, nach Klasse 10 da. Differenzierungen in 10 a, 10 b oder „Quali“, neue Prüfungsformen in der Annäherung an die Arbeitswelt, die andernorts nur ungläubiges Kopfschütteln auslösen. Während der Arbeitsmarkt die Mobilität der Menschen fordert, wird ein Umzug mit Kindern schnell zur Bremse für deren beruflichen Einstieg oder ihre weitere schulische Entwicklung.
Wer sich ein wenig mit Schulpolitik befasst, der weiß, dass beim Bemühen um Einheit „dicke Bretter zu bohren sind“. Man könnte fast daran verzweifeln, wäre da nicht das leuchtende Beispiel der Wiedervereinigung, an die vor 20 Jahren wohl auch noch kaum jemand geglaubt hätte.
Heute Abend bekomme ich Besuch von den Eltern eines Jungen aus dem Erzgebirge, der im vergangenen Jahr mit Flex den Schulabschluss gemacht hat. Wir werden gemütlich in einer Straußenwirtschaft am Kaiserstuhl zusammen essen und mit einem Glas Wein auf unser „einig Vaterland“ anstoßen. Glück auf!
Thomas Heckner
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