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Was ist Flex?

Wir reichen den roten Faden

Die Möglichkeiten und Chancen, eigene Träume zu verwirklichen, sind ohne einen Schulabschluss gering. Ohne einen roten Faden, an dem sich junge Menschen entlanghangeln können, ist Rückzug oder die Orientierung außerhalb der Gesellschaft eine Gefahr. Die Flex-Fernschule hat es sich daher zur Aufgabe gemacht, betroffenen Jugendlichen in schwierigen Lebenssituationen auf dem Weg zum Schulabschluss zu helfen.

Flex fördert ohne zu überfordern

Die Flex-Fernschule ist ein Angebot der Jugendhilfe und arbeitet nach den Grundsätzen des SGB VIII und SGB IX. Sie hilft, wenn die Förderung in der Regelschule nicht mehr möglich ist und erreicht die Lernenden direkt am Wohnort in ihrer vertrauten Umgebung oder begleitet stationäre Hilfen.

Der individuelle Lernplan passt sich den Flex-Jugendlichen an und nicht umgekehrt. Mit Flex zu arbeiten muss nicht zwingend zu einem Schulabschluss über die Flex-Fernschule führen. Unser Ziel ist eine erfolgreiche Rückführung in die Gesellschaft und das Regelsystem. So können Lücken geschlossen und gegebenenfalls auch die örtliche Schule wieder besucht werden. Je nach Lernstand zu Beginn der Förderung, Lebensumständen, Art und Umfang der Unterstützung sowie Förderziel variiert die Dauer der Hilfe.

Wir sind Möglich-Macher

Selbst bei großen Motivationsschwierigkeiten oder unvorhersehbaren Veränderungen der Lebenssituation versuchen wir, einen Abbruch der Förderung zu vermeiden. So ist eine Unterbrechung des Lernprozesses möglich, die den Betroffenen die Zeit gibt, die sie benötigen. Mit Hilfe der Flex-Fernschule schaffen es die jungen Menschen, den eigenen roten Faden immer wieder aufzunehmen – im besten Fall bis zum gewünschten Ziel „Schulabschluss“ an einer öffentlichen Schule. Das haben wir mit den Jugendlichen bereits über 1.600 Mal erreicht.

Wir garantieren ­Qualität: Alle Lernmedien der Flex-Fernschule sind durch die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZfU) zugelassen.

Die Flex-Fernschule stellt in Deutschland keine Alternative zum Besuch einer Schule dar. Das Lernen mit der Flex-Fernschule erfordert bei bestehender Schulpflicht zwingend die Zustimmung der örtlichen Schulverwaltung.